Dispensen - Absenzen der Schüler/innen
Eine Abmeldung Ihres Kindes infolge Krankheit oder sonstiger unvorhersehbarer Verhinderung muss der Lehrperson/ dem Schulsekretariat vor Schulbeginn gemeldet werden.
Arztbesuche, Zahnarztbesuche usw. sollten nach Möglichkeit ausserhalb der Schulzeit stattfinden.
Gesuche zur Dispensation von einzelnen Lektionen bis maximal einem Tag bewilligt die Lehrperson, wenn sie im Voraus eingereicht worden sind. (Formular)
Gesuche für mehr als einen Tag sind mindestens 3 Wochen im Voraus an die Schulleitung zu richten.
Längere Dispensationen als seine Woche sowie generelle Dispensationen von einzelnen Fächern bewilligt die Schulbehörde.
Zu Beginn und zum Abschluss eines Schuljahres werden alle Schülerinnen und Schüler erwartet. Urlaubsgesuche werden daher nicht bewilligt (keine Verlängerung der Sommerferien).
Für die ausfallende Schulzeit übernehmen die Eltern die Verantwortung. Es können keine Kompensationsleistungen seitens der Schule geltend gemacht werden.
Die Abmeldung einer Schülerin oder eines Schülers vom konfessionellen Religionsunterricht hat von den Eltern schriftlich an das zuständige Pfarramt zu erfolgen. Das Pfarramt informiert die zuständige Schulleitung.
Schnuppern
Für die Schnupperwoche im Frühjahr werden alle Schüler der 2.ORS vom Unterricht befreit. Weitere Schnuppertage oder Wochen organisieren die Schülerinnen und Schüler für die Ferienzeiten. Ausnahmen davon sind nur in Einzelfällen und nur nach Absprache mit der Lehrperson möglich.
In der 3. ORS sind - nach Absprache - stellenrelevante Schnuppertage auch während der Schulzeit möglich.